Leitfaden für die nutzung der Leistungen des öffentlichen Sozialhilfezentrums (ÖSHZ)
In jeder belgischen Stadt oder Gemeinde gibt es ein ÖSHZ, das die meisten auch gut kennen. Viele haben jedoch eine falsche Vorstellung von den ÖSHZ, dem Leistungsangebot und dem davon betroffenen Personenkreis. Mit diesem Leitfaden möchten wir die gesetzlichen Spielregeln näher erläutern, die Aufschluss darüber geben, was das Zentrum für Sie tun kann und was nicht und wie Ihnen geholfen werden kann.
In jeder belgischen Stadt oder Gemeinde gibt es ein ÖSHZ, das die meisten auch gut kennen. Viele haben jedoch eine falsche Vorstellung von den ÖSHZ, dem Leistungsangebot und dem davon betroffenen Personenkreis. Nachstehend befassen wir uns eingehender mit den häufigsten Vorurteilen gegen die ÖSHZ und ihrer Tätigkeit. Weitere informationen
Rechte und Pflichten
Haben Sie noch Fragen über ihren Rechte und Pflichten?
Beträge pro Monat: des Eingliederungseinkommen (ab 01/06/09)
Kategorie 1: Sie wohnen mit einer oder mehreren Person(en) in einem gemeinsamen Haushalt zusammen = Betrag für jede zusammenlebende Person.
Kategorie 2: Sie leben alleine = Betrag für eine alleinstehende Person.
Kategorie 3: Sie haben eine Familie mit mindestens einem minderjährigen, unverheirateten Kind zu Ihren Lasten. Wenn Sie in diesem Fall mit einem Partner zusammenleben, gilt dieser Betrag für Sie beide zusammen.
Haben Sie noch Fragen?
Schauen Sie mal in unserer Datenbank „Häufig gestellte Fragen“ nach. Haben Sie danach noch immer keine Antwort? Schicken Sie dann eine E-Mail an den Frontdesk unter frage@mi-is.be oder rufen Sie unter der Telefonnummer +32 2 508 85 85 an.