FÖD Sozialeingliederung, Armutsbekämpfung, Sozialwirtschaft
und Politik der Großstädte
Im Jahr 1999 beschloß die föderale Regierung, den Sektor der Sozialwirtschaft intensiver zu unterstützen. Dieser Auftrag wurde einem föderalen Minister anvertraut. Im föderalen Belgien war es selbstverständlich, daß die Unterstützung des Sektors der Sozialwirtschaft ein Beratungsthema der Regionen und Gemeinschaften wurde. Diese Beratungen führten am 4. Juli 2000 zur Unterzeichnung des Kooperationsvertrages Sozialwirtschaft 2000-2004, der sowohl die gemeinschaftlichen als auch die individuellen Verpflichtungen der Regionen und der deutschsprachigen Gemeinschaft enthält. Die wichtigsten Aspekte des Kurses der föderalen Politik bezüglich der Sozialwirtschaft werden alljährlich in einem politischen Programm aufgeführt. Im politischen Programm 2004 wird die föderale Politik der Sozialwirtschaft in zwei Handlungsbereiche und neun Herausforderungen unterteilt. Die zwei Handlungsbereiche sind „Die Sozialwirtschaft, ‘core business', kennt zahlreiche Herausforderungen” und „Gesellschaftlich verantwortungsbewußtes Unternehmertum, die Ausstrahlung von Werten, konfrontiert mit vielen Herausforderungen”. Das Ziel der vom Staatssekretär für Sozialwirtschaft geführten Politik äußert sich in der Stärkung und Ausweitung dieser zwei Handlungsbereiche. Einerseits durch die Stärkung und Verbreitung der Werte der Sozialwirtschaft auf eine wachsende Anzahl von Strukturen, Initiativen und Projekten. Andererseits durch die Förderung des Einzugs der Werte des gesellschaftlich verantwortungsbewußten Unternehmertums in die Wirtschaft. Das letztendliche Ziel ist deutlich: Die soziale Verantwortlichkeit des Wirtschaftslebens in der gesamten Ökonomie soll gestärkt werden, auf daß das ganze wirtschaftliche Gefüge eine soziale Ökonomie wird.