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Beteiligung

Das Gesetz über die Soziale Eingliederung sieht vor, dass eine möglichst gute Eingliederung und Beteiligung am Leben in der Gesellschaft angestrebt werden soll. Hierfür stehen dem ÖSHZ wichtige Instrumente zur Verfügung, darunter die Beschäftigung. Darüber hinaus verfügt das ÖSHZ über Mittel, um die soziokulturelle Beteiligung zu fördern und die digitale Kluft zu überwinden.

 

Unter Beschäftigung wird immer ein vollwertiges Arbeitsverhältnis verstanden, auf das alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen Anwendung finden, einschließlich der Bestimmungen zum Entgeltschutz

 

Seit 2003 verfügen die ÖSHZ über Mittel, um die gesellschaftliche Beteiligung sowie die kulturelle und sportliche Entfaltung ihrer Klienten zu fördern.

 

Mit dieser Maßnahme sollen Bedürftige durch ihre Beteiligung an Kultur, Sport und Jugendarbeit am sozialen Leben teilhaben. Kultur, Jugendarbeit und Sport können als Übergang zu einer vollwertigen Mitgestaltung und Teilhabe und einer gesellschaftlichen Beteiligung dienen.

 

Die Rolle, die die ÖSHZ dabei spielen, besteht darin, Zielgruppen zu beschreiben, Prioritäten festzulegen, Projekte auszuarbeiten und die Teilnehmer mit möglichen Anbietern in Kontakt zu bringen. Das ÖSHZ verfügt über Mittel, mit denen Anreize für die aktive und passive Teilnahme der Zielgruppe an Aktivitäten oder Initiativen geschaffen werden können. Dies kann auf individueller Ebene erfolgen, wie etwa eine Beteiligung an den Kosten für eine Eintrittskarte oder an den Mitgliedsbeiträgen, aber auch auf kollektiver Ebene, indem eine Initiative unterstützt wird, die sich nicht ausschließlich an die Zielgruppe richtet.